Das eidgenössische Raumplanungsgesetz verlangt, dass die Siedlungen zusammengehalten werden und nicht die ganze Landschaft überbaut werden soll. Gut so. Das erhält den Erholungswert der Landschaft, und die Schulwege bleiben für die Kinder machbar. Diese nationale Landschaftspolitik hat zur Folge, dass die wachsende Bevölkerung in den beschränkten Bauzonen untergebracht werden muss. Verdichtung der Wohngebiete ist angesagt. Um eine Verdichtung erfolgreich umzusetzen, müssen Behörden, Landeigentümer und Stimmbevölkerung zusammenspielen. Es werden Anreize zur Verdichtung geschaffen, etwa durch Bebauungspläne, die mehr Wohnfläche ermöglichen. Das hat sich bewährt.

Im Mai müssen wir im Kanton Zug über die Mehrwert-Initiative und den zugehörigen Gegenvorschlag abstimmen. Im Wesentlichen werden bei Aufzonungen neu obligatorische Mehrwert-abgaben vorgeschlagen. Doch warum soll die Verdichtung durch eine Mehrwertabgabe auf Aufzonungen von 20 Prozent (Gegenvorschlag) oder gar 30 Prozent (Initiative) behindert werden? Das erscheint mir widersinnig. Das ist ein Negativanreiz gegen Verdichtung, über welchen die Zuger Stimmbevölkerung im Mai 2025 abstimmen wird. Die regelmässigen Steuerfusssenkungen in den Zuger Gemeinden zeigen, dass es den Privaten und Unternehmen sehr gut geht, und dass genügend Steuergeld für die öffentlichen Aufgaben zur Verfügung steht. Wegen der Gemeindefinanzen braucht es diese Verdichtungssteuer also nicht.

Wer mehr Wohnungen im Kanton Zug wirklich will, sollte im Mai den Gegenvorschlag zur Mehrwert-Initiative ablehnen – und die übertriebene Initiative erst recht.

Michael Brunner, Zug

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